2.1. RAUCHMELDER 

 

Nur zur Information:

 

Seit dem 31.12.2014 besteht für das Bundesland Hessen die Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen und Wohngebäude. Auf der offiziellen Webseite von "Rauchmelderpflicht.eu" finden Sie alle wichtigen Informationen für das Bundesland "Hessen".

 

Das Formular "Jährliche Prüfbescheinigung Rauchwarnmelder" kann von den Eigentümern bei der Hausverwaltung Lapp angefordert werden und muss ausgefüllt und unterschrieben zurückgesandt werden.

 

 

Ich bitte um Zusendung des Formulars. Ich sende dieses ausgefüllt und unterzeichnet umgehend an Sie zurück.